Also „umweltbewusst“ handeln und Altglas bitte nicht in den normalen Abfall oder in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack, sondern in die Altglassammelcontainer einwerfen!!!
Welches Glas gehört in die Altglascontainer?
• Getränkeflaschen
• Konservengläser
• Marmeladengläser
• Pharmazeutische Glasbehälter
• Senfgläser
Nicht zum Altglas gehören:
• Fensterscheiben (Restmüll), Spiegel (Restmüll), Glühbirnen (Restmüll), Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Halogen- bzw. Reflektorlampen (Schadstoffmobil), Plexiglas (Restmüll),
• Pfandflaschen (Handel), Steingut, Tonund Porzellan (Restmüll oder Bauschutt), Autofensterglas (Restmüll), Glasgeschirr und -schüsseln (Restmüll), Weihnachtsbaumkugeln (Restmüll), Cerankochfelder (Elektroschrott)
Keramik-, Steingut- und Porzellanteile niemals in die Altglascontainer werfen! Diese Störstoffe gefährden die Wiederverwertung von Altglas.
Einwurfzeiten für Glas: Montags bis samstags zwischen7:00 und 19:00 Uhr!
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn und halten Sie diese Einwurfzeiten ein! Vermeiden Sie Einwürfe während der Mittagszeit und verzichten Sie nach Möglichkeit darauf, mit dem Auto zur Containerstation zu fahren.
Achten Sie bitte auch darauf, dass im Umfeld der Container keine Scherben liegenbleiben. Spielende Kinder und Fahrradfahrer werden Ihnen hierfür dankbar sein. Stellen Sie deshalb (auch bei evtl. einmal vollen Containern) keine leeren Glasbehälter im Umfeld ab.
Das Abstellen von Müll oder Sperrgut an den Sammelcontainern ist verboten und wird von der Stadt Neuss als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Also auch hier gilt:
Umweltbewusst und sozialverträglich handeln und Altkleider und Schuhe in die Sammelcontainer der AWL einwerfen.
Welche Textilien gehören in die Altkleidercontainer?
• Kleidung jeder Art
• Decken
• Bettwäsche
• Haushaltswäsche
• Vorhänge
• Schuhe (bitte nur paarweise und gebündelt)
Nicht in die Altkleidersammlung gehören
Kopfkissen, Bettdecken, Stoffreste, Schneiderabfälle, verschmutzte oder nasse Textilien, Matratzen, Badgarnituren, Teppiche, Hausmüll, Kunststoffe oder Papier.
Trotz unserer gestarteten Aktivitäten bei der Altkleidersammlung empfiehlt die AWL besonders gut erhaltene
Kleidung an die Kleiderstuben der Sozialverbände abzugeben, weil gerade diese sozialen Einrichtungen eine wichtige Rolle für die Bedürftigen in der Region übernehmen.
Die Adressen solcher Kleiderstuben finden Sie im Abfall-ABC unter dem Stichwort „Altkleider“.
Was gehört in die Biotonne?
• pflanzliche Speisereste
• Obstabfälle oder Eierschalen
• Kaffeesatz und Filtertüten
• Teesatz und Teefilter
• Fruchtschalen und Fallobst
• Gemüseputzreste und Salat
• Nuss- und Zwiebelschalen
• Kohlblätter und -strünke
• Zitrusfrüchte
• verwelkte Blumen
• Zweige und Wildkraut
• Rasen-, Strauch- und Heckenschnitt
• Staudenrückschnitt
• Topfpflanzen und Blumenerde
• Kleintierstreu (Katzenstreu) ohne Exkremente
• Sägespäne
• Federn und Haare
• Laub
Was gehört nicht in die Biotonne?
• Säcke aus Kunststoff oder nassfestem Papier
• Papier von Illustrierten, bunt bedrucktes Papier, Pappe
• Hygienepapier
• Jute, Wolle und Textilien
• Styropor und behandeltes Holz
• Windeln und Binden
• Metalle und Kunststoffe
• Glas, Keramik, Ton
• Rohe Fleischreste und Knochen
• Staubsaugerbeutel und Kehricht
• Elektrokabel, Plastikschnüre
• Steine und Kohleasche
• Leder, Tierkadaver und Fäkalien
• Desinfektionsmittel
• Äste dicker als 15 cm und Wurzelballen
• Milchprodukte
• Mutterboden
Wichtig: Umstellung der Bioabfuhrtermine
Aufgrund der erheblichen Zunahme der im Stadtgebiet genutzten Biotonnen wurde aus logistischen Gründen eine Umstellung der Bioabfuhrreviere und damit verbunden eine Loslösung von den Stadtbezirksgrenzen erforderlich. Das bedeutet für die Nutzer der Biotonne eine Änderung des gewohnten Wochentages der Leerungen.
Das Gewicht der befüllten Biotonne darf 100 kg nicht überschreiten!
Bei Minustemperaturen können Sie durch ein Auskleiden der Biotonne mit normalem Tageszeitungspapier ein
Festfrieren der Bioabfälle vermeiden und somit für eine problemlose Leerung sorgen. Gleiches hilft auch gegen ein Verkleben oder Verklumpen des Inhalts, wenn Sie größere Anteile Rasenschnitt in die Biotonne einfüllen.Bei der Biotonnenabfuhr werden keine zusätzlichen Säcke mitgenommen.
Abholtermine:
unter folgenden Kontaktstellen haben Sie die Möglichkeit, mit uns einen Termin für die Abholung Ihres Elektroschrotts zu vereinbaren:
• Kundenzentrum: Tel. 0 21 31-12 44 80
Fax 0 21 31-12 44 835
E-Mail: kundenzentrum@awl-neuss.de
• Per Post: Nutzen Sie die Bestellkarte auf der letzten Seite der Broschüre "Abfall-Info".
• Internet: Unter „www.awl-neuss.de“ haben Sie über den Link auf der Seite „Müllabfuhr“ die Möglichkeit, uns eine E-Mail mit Ihren
Abholwünschen zuschicken.
Wir werden Ihnen dann kurzfristig einen Abholtermin mitteilen.
Am Abholtag:
• Stellen Sie die abzuholenden Gegenstände am Abholtag gut sichtbar bis 7:00 Uhr an der Straße ab. Bitte beachten Sie dabei, dass Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger nicht gefährdet
werden und Behinderungen möglichst vermieden werden.
• Denken Sie daran, dass ein Ablegen des Elektronikschrott vor dem Abholtermin unzulässig ist.
• Sämtliche Verunreinigungen nach der Abfuhr sind bitte von Ihnen zu beseitigen.
Was gehört zum Elektronikschrott?
Alle elektrischen Haushaltsgeräte, Kühlschränke, Fernseher, Unterhaltungselektronik, Telefone, Fax-Geräte, Kopierer, Computer, Monitore, Radiatoren etc., sofern sie aus privaten Haushaltungen stammen oder nach Art, Menge und Gewicht einem privaten Haushalt entsprechen.
Elektroaltgeräte (Groß- und Kleingeräte) können auch kostenfrei an der Privatanlieferstation der Deponie Neuss abgegeben werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Abgabe beim Händler möglich.
Entfernen Sie vorhandene Toner-Kassetten, Batterien, Akkus (Schadstoffmobil) und Farbbänder (Restmüll)!
Disketten, Tonbänder und Schallplatten sind Restmüll.
Was gehört nicht zum Elektronikschrott?
Geräte mit Antriebsmotoren, die mit Öl oder sonstigen mineralischen Stoffen betrieben werden.
Tipp: Abfall von A – Z
Weitere Fragen zur Sortierung von Sperrmüll-und Elektronikschrott können Ihnen auch unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum unter der Rufnummer 0 21 31/12 44 80 beantworten!
Verpackungen aus Papier und Pappe gehören in die Papierbündelsammlung, Glas gehört in die Glascontainer, Restmüll gehört in die Graue Tonne, Produkte aus Kunststoff, z.B. Wäsche-körbe, Eimer etc. gehören in die Graue Tonne oder zum Sperrgut.
In den Gelben Sack/die Gelbe Tonne gehören z.B.
Arzneimittelblister
Baumwollnetze
Buttermilchbecher
Butterwickler
Eisverpackungen (Kunststoff)
Farbeimer restentleert (Kunststoff oder Weißblech)
Getränkekartons
Joghurtbecher und -deckel
Konservendosen
Menüschalen von Fertiggerichten
Milchbeutel aus Kunststoff
Nudeltüten
Schokokusskartons (aus Kunststoff)
Schokoladen-Alufolie
Shampooflaschen (aus Kunststoff)
Speiseölflaschen (aus Kunststoff)
Spülmittelflaschen (aus Kunststoff)
Suppentüten
Styroporverpackungen (z.B. von Kleinelektrogeräten)
Tierfutterdosen
Zahnpastatuben
Wie sollten die Wertstoffe eingefüllt werden?
• sauber und ohne Inhaltsstoffe, d.h. löffelrein, aber nicht gespült
• Verpackungen nicht ineinanderstecken
• keine Verpackungen mit Schadstoffinhalten, z.B. Lackdosen (bitte am Schadstoffmobil abgeben)
• ungepress
Wer leert die Gelben Tonnen?
Die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, führt im Auftrag der Duales System Deutschland GmbH die Sammlung der Leichtstoffverpackungen (LVP) über die Gelbe Tonne / Gelbe Säcke in der Stadt Neuss durch.
Bitte stellen Sie die Gelbe Tonne / den Gelben Sack am Abfuhrtag bis 7:00 Uhr am Straßenrand sichtbar bereit.
Die Firma Schönmackers ist, um eine ordnungsgemäße Verwertung garantieren zu können, ihren Auftraggebern gegenüber verpflichtet stichprobenartige Kontrollen der Gelben Tonnen / Gelben Säcke durchzuführen. Diese Kontrollen finden kontinuierlich statt.
Wichtig! Wichtig! Wichtig!
Fehlbefüllte Gelbe Tonnen / Gelbe Säcke werden nicht geleert und zusätzlich mit einem entsprechenden Hinweis-Aufkleber versehen. Sie haben dann die Gelegenheit, diese nachzusortieren und bei der nächsten Abfuhr nochmals zur Leerung bereitzustellen. Bei nachweislich wiederholt gravierender Fehlbefüllung wird Firma Schönmackers dem Abfallerzeuger die „Gelbe Tonne“ befristet entziehen und von diesem komfortablen (Erfassungs-)System ausschließen!
Bei Fragen steht Ihnen die Hotline der Firma Schönmackers unter 0800 / 888 43 73 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) gerne zur Verfügung. Weitere Informationen, sowie eine Sortierhilfe, erhalten Sie auf der Homepage der Firma Schönmackers: www.schoenmackers.de.
Die Ausgabe zusätzlich benötigter Gelber Säcke erfolgt bei der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Grefrather Weg119 (zu erreichen mit den Buslinien 864 / 870, Haltestelle Westfeldpark) oder bei der AWL Neuss GmbH, Moselstr. 27a, 41464 Neuss.
Was gehört zur Strauch- und Baumschnittsammlung?
• Ast- und Strauchwerk aus privaten Haushaltungen, welches nicht länger als 150 cm ist. Bitte handlich bündeln, jedoch möglichst nicht mit Kunststoff- oder Metallbändern, um eine
störungsfreie Aufbereitung im Kompostwerk zu sichern. Denken Sie auch bitte daran, dass die einzelnen Bündel nur ein Gewicht haben sollen, das von einem Mitarbeiter getragen werden
kann.
• Baumstämme, die nicht länger als 150 cm sind und einen Durchmesser von höchstens 15 cm haben. Nicht bündeln!
Tipp: Nutzen Sie hierzu neben der Eigenkompostierung auf Ihrem Grundstück auch das in der Stadt Neuss bestehende System der Biotonne. Unter der
Telefonnummer 0 21 31/12 44 80 können Sie sich hierzu von unseren Mitarbeitern beraten lassen. Eine Bestellung der Biotonne kann nur schriftlich per Post, per Fax oder per Email erfolgen.
Wichtig: In Säcke abgefülltes Material wird nicht mitgenommen!
Was gehört nicht zur Strauch- und Baumschnittsammlung?
• Baumstämme mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm,Baumstubben und Wurzelballenfallen nicht unter die „Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Neuss“ und deren
Entsorgung sind somit nicht über die Abfallgebühren abgedeckt.
Informationen über die Möglichkeiten einer kostengünstigen Abholung und Entsorgung dieser Materialien erhalten Sie von unseren Kundenberatern unter der der Rufnummer 02131/124480.
Baumschnittarbeiten
Bitte beachten Sie auch, dass es nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Außerdem ist es generell verboten, Bäume mit Höhlen, Horsten oder Nestern zu fällen.
Fragen zum Landschaftsgesetz beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter des Amtes Stadtgrün, Umwelt und Klima unter der Rufnummer 0 21 31/90 33 05.
Regelungen über die Fällung von Bäumen finden Sie in der Baumschutzsatzung der Stadt Neuss (u.a. im Internet unter: www.neuss.de. Die Mitarbeiter des Amtes für Stadtgrün, Umwelt und Klima der Stadt Neuss beantworten gerne Ihre Fragen zur Baumschutzsatzung.
Abholtermine:
Informationen bezüglich der Abfuhr von Strauch- und Baumschnitt finden sie unter „Abholtermine“.
Papiercontainer finden Sie im gesamten Stadtgebiet verteilt. Die genauen Standorte finden Sie hier.
Altpapier ist ein Wertstoff, der nicht in die Restmülltonne oder Gelbe Tonne gehört!
Mit der Einführung der Blauen Altpapiertonne in der Stadt Neuss wurde das Sammelsystem für Altpapier noch weiter verbessert. Steht doch den Haushalten damit neben der monatlichen Papierbündelsammlung und dem Depotcontainersystem ein weiteres komfortables und sauberes Sammelsystem zur Verfügung.
Sollten auch Sie Interesse an dieser kostenlosen Tonne haben, die in den Größen 120 l und 240 l zur Verfügung steht, können Sie diese in unserem Kundenzentrum unter der Rufnummer
0 21 31/12 44 80 bestellen. Für Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnbaugesellschaften stellen wir gerne auch kostenlos Blaue Container mit der Größe
1.100 l bereit.
Die Leerung dieser Tonnen erfolgt immer zusammen mit der Abholung der Papierbündel. Stellen Sie bitte Ihre Tonne am Leerungstag bis 7:00 Uhr zur Leerung am Straßenrand bereit. Wir werden diese dann im Laufe des Tages leeren.
Die Termine finden Sie in unserem Abfuhrkalender.
Was gehört in die Altpapiersammlung?
• Papier, Pappe und Kartonagen, z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Schreibpapier, Hefte, zusammengelegte bzw. zerkleinerte Kartons (auch Waschmittelkartons), Packpapier,
saubere Papiertüten.
• Verpackungen aus Papier und Pappe (mit und ohne „Grünen Punkt“).
Was gehört nicht in die Altpapiersammlung?
• Stark verschmutztes Papier, beschichtetes Papier, Butterbrotpapier, Tapeten, Hygienepapier wie Windeln, Monatsbinden und Taschentücher, Fotos, Kohlepapier, Thermopapier (alles
Restmüll).
• Getränke- und Milchkartons, Einweggeschirr aus Pappe (Gelbe Tonne/Gelber Sack).
Papierbündelsammlung
Das bisherige System der Papierbündelsammlung wird – neben der Blauen Altpapiertonne – weiter betrieben und sollte in erster Linie nur für sogenanntes Überhangpapier genutzt werden. Also nur dann, wenn Ihre Blaue Altpapiertonne einmal nicht ausreicht oder Sie keine Möglichkeit für die Nutzung oder Aufstellung der Blauen Tonne haben.
Am Abfuhrtag:
• Stellen Sie bitte Papier, Pappe und Kartonagen in handlichen Bündeln gut sichtbar bis 7:00 Uhr an der Straße ab. Bitte beachten sie dabei, dass Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger nicht
gefährdet werden und Behinderungen möglichst vermieden werden.
• Bedenken Sie bitte, dass die Bündel handlich und nicht zu schwer sind, da diese durch die Mitarbeiter von Hand in das Müllfahrzeug geladen werden müssen.
• Sämtliche Verunreinigungen nach der Abfuhr sind von Ihnen zu beseitigen.
Bitte auch bei Regenwetter keine Plastiktüten benutzen! Schützen Sie das Altpapier bitte gegen Windflug!
Papiercontainersammlung
An rund 130 Standorten im Stadtgebiet finden Sie Depotcontainer für Altpapier. Unter www.awl-neuss.de haben Sie über den Link auf der Seite „Müllabfuhr“ die Möglichkeit, den nächstgelegenen Standort zu erfahren oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiter unter Tel. 0 21 31/12 44 80.
Zur Vermeidung unnötiger Lärmbelästigungen bei der Benutzung dieser Container bitten wie Sie, die an den Containern angebrachten Einwurfzeiten zu beachten (Mo. – Sa. 7:00 – 19:00 Uhr).
Sollte ein Container voll sein, legen Sie bitte kein Altpapier neben die Container, sondern informieren Sie die Mitarbeiter unter der unten genannten Rufnummer. Wir sind bemüht, eine Leerung schnellstmöglich zu veranlassen. Das Abladen von Müll oder Sperrgut an den Sammelcontainern sowie das Ablegen von Kartons oder Papier neben der Container ist verboten und wird von der Stadt Neuss als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Der Restmüll stellt den mengenmäßig größten Anteil der Abfallentsorgung dar. Es ist der Haushaltsmüll, der in die „Graue Tonne“ kommt. Dazu gehört alles, was nicht in Papier- oder Glascontainern bzw. per Sperrmüll- oder Grünabfallsammlung verwertet werden kann. Graue Tonnen können Sie bei uns in verschiedenen Größen und mit unterschiedlichen Abfuhrzyklen bestellen.
Was gehört in die Graue Tonne?
In den Restmüll gehören Asche (kalt), Blau-/Kohlepapier, Bürsten, Damenbinden, Disketten, Feinstrumpfhosen, Feuerzeuge, Filzstifte, Fotos, Glühbirnen, Gummi, Halogenlampen, Hygieneartikel, Kämme, Kaugummi, Kehricht, Kerzenstummel, Kleintierstreu (mineralisch), Knochen, Kugelschreiber, Leder, Musikkassetten, Pergamentpapier, Pflaster, Pinsel, Putzlappen, Rasierklingen, Regenschirme, Schallplatten, Speisereste, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Tampons, Tapetenreste, Taschentücher, Thermoskannen, Videokassetten, Vogelsand, Watte (-stäbchen), Windeln, Zahnbürsten, Zigarettenkippen.
Siehe Restmüll-Grau.
Tag | Datum | Information |
---|---|---|
Oktober 2023 |
||
Donnerstag | 05.10.2023 |
15:00-16:30 |
Donnerstag | 12.10.2023 |
09:30-12:00 |
Mittwoch | 18.10.2023 |
14:00-16:30 |
Donnerstag | 19.10.2023 |
15:00-16:30 |
Dienstag | 24.10.2023 |
09:30-12:00 |
Donnerstag | 26.10.2023 |
11:30-14:00 15:00-16:30 17:00-18:30 |
Dienstag | 31.10.2023 |
15:00-16:30 |
November 2023 |
||
Donnerstag | 02.11.2023 |
09:30-12:00 13:00-14:30 |
Donnerstag | 09.11.2023 |
15:00-16:30 17:00-18:30 |
Mittwoch | 22.11.2023 |
13:00-14:30 15:00-16:30 |
Donnerstag | 23.11.2023 |
13:00-14:30 15:00-16:30 |
Dienstag | 28.11.2023 |
11:00-13:30 |
Donnerstag | 30.11.2023 |
09:30-12:00 13:00-14:30 15:00-16:30 |
Dezember 2023 |
||
Mittwoch | 06.12.2023 |
13:00-14:30 15:00-16:30 |
Dienstag | 12.12.2023 |
09:30-12:00 13:00-14:30 15:00-16:30 |
Mittwoch | 13.12.2023 |
13:00-14:30 |
Zur Entsorgung von Problemstoffen aus Haushaltungen wird im Stadtgebiet ein „Schadstoffmobil“ eingesetzt.
Wann steht das Schadstoffmobil in meiner Nähe?
Standorte und Zeiten können Sie dem Einsatzplan entnehmen.
Was kann ich alles beim Schadstoffmobil abgeben?
Abgegeben werden können in haushaltsüblichen Mengenz.B.: Altfarben, Altlacke, Altmedikamente, Altöl, anorganische Laborchemikalien, Dispersionsfarben, Fotochemie, Laugen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Lösemittel, ölhaltige Betriebsmittel, Pflanzenschutzmittel, quecksilberhaltige Abfälle, Säuren, Spraydosen, Trockenbatterien, Glas-, Metall-, Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Anhaftungen. Autobatterien können in der Regel bei den Verkaufsstellen für Neubatterien zurückgegeben werden.
Die Abgabe von Sonderabfällen am Schadstoffmobil ist für Haushaltungen des Rhein-Kreises Neuss mit Ausnahme von Altöl kostenlos. Für Altöl beträgt das Entgelt 0,50 €/l, die maximale Abgabemenge ist auf 20 Liter begrenzt.
Die Gesamtmenge der Schadstoffe darf 20 kg nicht überschreiten.
Beachten Sie bitte auch die Tabelle „Abfall von A-Z“. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie bitte unser Kundenzentrum unter Telefonnummer 0 21 31/12 44 80 an.
Für Kleingewerbebetriebe und Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss einen Abfuhrservice eingerichtet. Informationen hierzu erhalten Sie unter den Telefonnummern 02181/601-6823, -6838, -6839.
Abholtermine:
unter folgenden Kontaktstellen haben Sie die Möglichkeit, mit uns einen Termin für die Abholung Ihres Sperrmülls zu vereinbaren:
• Kundenzentrum: Tel. 0 21 31-1244 80
Fax 0 21 31-12 44 835
E-Mail: kundenzentrum@awl-neuss.de
• Per Post: Nutzen Sie die Bestellkarte auf der letzten Seite dieser Broschüre.
• Internet: Unter „www.awl-neuss.de“ haben Sie über den Link auf der Seite „Müllabfuhr“ die Möglichkeit, uns eine E-Mail mit Ihren
Abholwünschen zuschicken.
Wir werden Ihnen dann kurzfristig einen Abholtermin mit teilen.
Am Abholtag:
• Stellen Sie die abzuholenden Gegenstände am Abholtag gut sichtbar bis 7:00 Uhr an der Straße ab. Bitte beachten Sie dabei, dass Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger nicht gefährdet
werden und Behinderungen möglichst vermieden werden.
• Denken Sie daran, dass ein Ablegen des Sperrgutes vor dem Abholtermin unzulässig ist.
• Sämtliche Verunreinigungen nach der Abfuhr sind bitte von Ihnen zu beseitigen.
Express-Service:
Ist Ihnen die Zeit bis zum nächsten Sperrmülltermin zu lang, holen wir Ihre zu entsorgenden Gegenstände in haushaltsüblicher Menge werktags innerhalb von 72 Stunden ab. Der Preis richtet sich nach der Menge des abzuholenden Sperrgutes (ab 135,00 € inkl. Mehrwertsteuer). Anfragen und Bestellungen richten Sie bitte an unser Kundenzentrum (s.o.).
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrige Gegenstände, die aufgrund ihrer Masse oder ihres Gewicht nicht für die amtlichen Müllsäcke und nicht für die Abfallbehälter geeignet sind.
• Hierzu zählen u.a. Möbel, Matratzen und Teppiche bzw. Teppichböden.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
• Bauelemente wie Wasch- und Toilettenbecken, Türen, Fenster, Heizkörper, Wandverkleidungen,
Isoliermaterial, Bauschutt und Bauholz, Gebäudeteile wie Saunen und Gartenhäuser.
• Wurzeln oder Baumstubben, Laub und Rasenschnitt, Baumstämme oder Äste, Grünschnitt
• Autoreifen, Auto- und Motorradteile.
Tipp: Metalle können Sie auch dem Schrotthandel zur Wiederverwertung übergeben.
Abfälle in Tüten und Säcken, Kartonagen, Verpackungen, Gewerbe- und Grünabfälle sind kein Sperrmüll und werden nicht mitgenommen!