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Telefonische Ansprechpartner

Kundenzentrum AWL

Telefon: 02131-124480
Zuständig für:

  • Tonne nicht geleert
  • Falscher Containerstandort
  • Mitteilung Wunschfunktion
  • Fehlender Abfall-ABC Eintrag
  • Sperrmüllanmeldung

Allgemeine Informationen

Ansprechpartner

IHRE ANSPRECHPARTNER IM BEREICH DER ABFALLENTSORGUNG, STRASSENREINIGUNG UND WINTERDIENST

Unsere Postanschrift                
AWL Neuss GmbH                
Moselstraße 27 a                 
41464 Neuss                                                                                              

Unsere Öffnungszeiten für Besucher
Montags bis Donnerstags 7:30 – 16:00 Uhr
Freitags 7:30 – 14:30 Uhr

Unsere Internetadresse
www.awl-neuss.de
Unsere E-Mail Adresse
info@awl-neuss.de

Kundenzentrum AWL – Tel. 0 21 31/12 44 80, Fax 0 21 31/12 44 835
Tel. erreichbar Mo. – Mi. 7:30 – 16:00 Uhr, Do. 7:30 – 18:00 Uhr, Fr. 7:30 – 14:30 Uhr; E-Mail: kundenzentrum@awl-neuss.de

Gefäßverwaltung
• An-, Ab- und Ummeldungen von Abfallgefäßen (auch Biotonnen und blauen Altpapiertonnen, keine Gelben Tonnen)
• Austausch defekter Gefäße (außer Gelbe Tonnen)


Kundenberatung
• Müllabfuhr, Straßenreinigung und Winterdienst
• Abfallverwertung und Altpapiersammlung
• Verkaufsstellen der amtlichen Müllsäcke
• Fragen zu den Glassammelbehältern, Papiercontainern
  und Altkleidercontainern im Stadtgebiet

Termine
• Anmeldung Sperrmüll
• Anmeldung Elektronikschrott und Kühlschränke
• Anmeldung Strauch- und Baumschnitt
• Anmeldung „72-Stunden-Sperrmüll-Express-Service“
• Terminauskünfte Gelbe Tonnen / Gelbe Säcke
• Terminauskünfte Blaue Tonnen und Papierbündelsammlung
• Terminauskünfte Schadstoffmobil

Entsorgung Gelbe Tonne/Gelber Sack
Fa. Schönmackers Umweltdienste GmbH Co. KG

Hotline 0800/888 4373 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)
• Anmeldung in die Verteilleiste Gelber Säcke
• Fragen zur Leerung/Abfuhr Gelbe Tonnen und
• Bestellung Gelber Tonnen
• Reklamation bei nicht geleerten Gelben Tonnen
• Austausch defekter Gelben Tonnen

Tierkörperbeseitigung
(im öffentlichen Straßenbereich)

Tiefbaumanagement
tiefbau@stadt.neuss.de
Neuss
Tel.: 0 21 31/90-8913

Autowracks
(gilt nicht für das eigene Schrottauto)
Amt für Verkehrsangelegenheiten
Tel.: 0 21 31/ 90-3917
                      90-3913

Öffnungszeiten Deponie/Direktanlieferstation Neuss-Grefrath
Mo.-Fr.   7:00 – 19:00 Uhr    Sa. 7:30 – 12:30 Uhr         
Lövelinger Str. 101            
Tel.: 0 21 31/98 47 14
Fax.: 0 21 31/8 53 19

Öffnungszeiten Kompostwerk Korschenbroich
Mo.-Fr.   7:00 – 16:30 Uhr  Sa. 7:30 – 12:30 Uhr            
„Am Blauen Stein“
Nähe BAB-Abfahrt Kapellen            
Tel. und Fax: 0 21 82/82 16 23
 

Fahrräder

Viele Fahrräder werden von Ihren Besitzern solange benutzt, bis nur noch eine Entsorgung des lieb gewonnenen „Draht-Esels“ über den Sperrmüll oder den Schrotthandel in Frage kommt. Es gibt jedoch auch noch viele gut erhaltene, eventuell leicht reparaturbedürftige Fahrräder, die in Kellern oder Garagen unbenutzt und/oder unrepariert vor sich hin „rosten“. Bevor dann auch diese Fahrräder nur noch Schrottwert haben, bietet sich die Möglichkeit, diese Fahrräder der Caritas Neuss unentgeltlich zu überlassen.

Die Caritas Neuss betreibt am Hauptbahnhof Neuss, Further Str. 2, 41462 Neuss, eine moderne „Radstation“, in der neben anderen Dienstleistungen unter fachmännischer Anleitung auch Fahrräder recycelt und in den Verleihbestand der Station übernommen werden.

Die Öffnungszeiten der Radstation sind: Montag bis Freitag 6:00 bis 18:00 Uhr

Fragen?
Die Radstation informiert sie gerne über Reparatur und Recycling Ihres Fahrrades unter:
Tel.: 0 21 31/6 61 98 90 oder Fax: 0 21 31/6 61 98 99 oder radstation@caritas-neuss.de
 

Kleinanlieferstation/ Deponie

Für Bürger und gewerbliche Anlieferer aus dem Rhein-Kreis Neuss besteht die Möglichkeit, Abfälle in haushaltsüblichen Mengen an den Kleinanlieferstationen auf der Deponie Neuss-Grefrath abzugeben, falls die Haus- und Sperrmüllsammlung nicht ausreicht. Nach der Entgeltordnung des Rhein-Kreises Neuss darf eine tägliche Anliefermenge von 1 m³ und ein tägliches Anliefergewicht von 200 kg nicht überschritten werden. Für Sonderabfälle gilt eine Obergrenze von 20 kg je Tag und für Altreifen mit bzw. ohne Felge eine Obergrenze von 5 Stück pro Tag. Auto- und Starterbatterien sind generell von der Annahme ausgeschlossen, da hierfür – wie in der Batterieverordnung geregelt - im Handel (Tankstellen, Baumärkte) ein Rücknahme-System eingeführt wurde.

Pro Anlieferung wird ein pauschales Entgelt von 10,- ¤ incl. MwSt. erhoben (Ausnahmen: Verpackungen (Gelbe Tonne) sowie Elektro-Altgeräte können kostenlos abgegeben werden).
Die Abfälle werden in den Bereichen Papier, Schrott, Baustellenabfälle, Bauschutt, Grünabfälle, Altholz und Sperrmüll gesammelt. Zudem besteht die Möglichkeit, DSD-Verpackungsabfälle, Altglas, Altkleider sowie Elektrogeräte und Kühlschränke abzugeben.

Auch für Sonderabfälle sind an den Kleinanlieferstationen eigene Annahmestellen eingerichtet (z.B. Farben, Lacke, Leuchtstoffröhren, Haushaltschemikalien, Pflanzenschutzmittel, Altmedikamente, Feuerlöscher, Altöl, Batterien, Energiesparlampen, gefüllte Spraydosen usw.). Ansonsten steht für Schadstoffe das Schadstoffmobil zur Verfügung. Am Schadstoffmobil kann auch Altöl gegen ein Entgelt in Höhe von 0,50 ¤/Liter abgegeben werden (max. 20 l). Für Fragen zu den Anlieferungsmöglichkeiten und eventuell entstehenden Gebühren steht Ihnen die Kleinanlieferungsstation unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Adresse:
Lövelinger Straße 101
41472 Neuss-Grefrath
Telefon: 0 21 31 – 98 47 18

Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags von 07.00 - 19.00 Uhr
Samstags von 07.30 - 12.30 Uhr

Straßenreinigung

Der Rat der Stadt Neuss hat ab dem 01.01.2005 eine umfassende Änderung der Straßenreinigung im Stadtgebiet beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen dabei sind der Wegfall der Straßenreinigungsgebühr und die Umstellung auf eine weitgehend bedarfsorientierte Reinigung.

Genaue Informationen, ob Sie an einer Bürgerstraße wohnen und somit für die Reinigung von Gehwege und Teilen der Straße zuständig sind, oder ob Sie an einer Stadtstraße wohnen und somit nur den Gehweg sauber halten müssen, finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neuss:

Informationen unter:
AWL-Kundenzentrum 0 21 31/ 12 44 80
oder
Referat Beteiligungsmanagement (Abfallwirtschaft)  02131 / 9001

Wilde Müllkippe

Leider gibt es immer wieder Mitbürger, die ihre Abfälle illegal durch Wegwerfen oder Abladen in der Landschaft entsorgen. Das ist umso unverständlicher, wenn man bedenkt, dass für die Bürgerinnen und Bürger in Neuss durch die AWL Neuss GmbH genug Möglichkeiten bestehen, ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.

Sollten Sie eine solche illegale Entsorgung beobachten oder eine wilde Müllkippe finden, dann informieren Sie uns bitte:
AWL-Kundenzentrum 0 21 31 / 12 44 80

Hierbei ist jede Beobachtung hilfreich, die eine spätere Identifikation des Verursachers der wilden Müllkippe erleichtert (z. B. Autokennzeichen, Uhrzeit, Personenbeschreibung).

Winterdienst

Die kalte Jahreszeit bringt für alle Verkehrsteilnehmer viele Schwierigkeiten. Darum sind unsere Räum- und Streufahrzeuge im Winter oft schon tief in der Nacht oder gar rund um die Uhr im Einsatz, um mögliche Gefahrenquellen auf den Neusser Straßen zu beseitigen. Aber auch beim Thema Winterdienst gilt die Devise: Ohne die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger geht es nicht! Deshalb hier ein paar Hinweise:

Zur Bürgerpflicht der Neusser gehört auch die Winterwartung jener Flächen, für deren Reinigung Sie laut Straßenreinigungs-Satzung zuständig sind. Dabei müssen Sie diese Flächen von Schnee räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Materialien wie Sand oder Granulat streuen. Gehwege müssen in einer Breite von 1,25 Metern freigehalten werden.

Auftauende Stoffe (zum Beispiel Salz) dürfen Sie nur in klimatischen Ausnahmesituationen - wie Eisregen - oder an besonders gefährlichen Gehwegstellen benutzen, wenn ein verkehrssicherer Zustand mit abstumpfenden Mitteln nicht hergestellt werden kann.

Schnee oder Glätte müssen zwischen 7 und 20 Uhr sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigt werden. Fällt nach 20 Uhr Schnee oder tritt dann Glätte auf, so muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages wieder ein verkehrssicherer Zustand herrschen.

Informationen zum Winterdienst:
AWL-Kundenzentrum 0 21 31/ 12 44 80